Deutsche Kennkarte für Heimatvertriebene, ausgestellt am 15. September 1946 vom Landratsamt Günzburg. Einmal gefalzte Karte aus grau-grün beschichtetem Papier mit Leinwandprägung; Vorderseite betitelt in Deutsch, Englich, Franzsösich und Russisch mit "Deutsche Kennkarte", Kennort ist "Günzburg a. Donau", Kenn-Nummer "B 19481", gültig bis "15. September 1951"; Vorderseite oben rechts gelocht; Innenseite mit Tabellenvordruck, mit Schreibmaschine ausgefüllt; linke Seite mit Angaben zur Person; rechte Seite mit Passfoto und Fingerabdrücken Passinhabers sowie Stempel und Unterschrift vom Landratsamt Günzburg.